Energiemanagement mit System

11. März 2024

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, wird ein größerer Kreis von Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (oder alternativ ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einzuführen. Mit dem EnEfG werden darüber hinaus weitere Anforderungen, wie die Informationsübermittlung an die Plattform für Abwärme und die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen gestellt.
Neben der ISO 50001 gibt es auch nicht zertifizierte Energiemanagementsysteme und das Energieaudit nach DIN 16257-1 – allen gemeinsam ist eine Systematik, die zur Effizienzsteigerung im Unternehmen dienen soll.


Was beinhaltet die ISO 50001 und was ist zu tun?

Energiemanager und Energiemanagementteams von Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagement-System (EnMS) betreiben, das jährlich durch ein Überprüfungs- oder Überwachungsaudit  testiert werden muss, müssen ab 2024 die neuen Anforderungen aus dem EnEfG berücksichtigen.

Die ISO 50001:2018 folgt der High Level Structure (HLS) und kann damit leichter mit anderen ISO-Standards wie ISO 9001 oder ISO 14001 kombiniert werden. Für Umsetzung und Betrieb des EnMS hat das Top-Management, mit der Novellierung 2018, eine höhere Gewichtung erhalten. „Interessierte Parteien“ sowie „Risiken & Chancen“ tauchen als Schlagworte in der Norm auf und müssen in der Dokumentation Berücksichtigung finden.

Die Methodik zur Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung wird immer wichtiger um den Anforderungen zum Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung gerecht werden zu können.

Dabei wird eine schlüssige, nachvollziehbare Erhebung und Auswertung der Energiedaten („Planung der Energiedatensammlung“), einschließlich eines Konzepts zur Normalisierung der Energieleistungskennzahlen bzw. der energetischen Ausgangsbasis erwartet. Dazu müssen Einflussfaktoren auf den Energieeinsatz wie Veränderungen des Standortes oder des Schichtmodells („statische Faktoren“) und „relevante Variable“, wie Witterungsbedingungen und die Produktionsmenge Eingang in die energetische Bewertung finden.

Wir unterstützen Sie dabei, ein Energiemanagement-System neu aufzubauen und zur erfolgreichen Erstzertifizierung zu führen oder auch ein bestehendes Managementsystem für die neuen Anforderungen fit zu machen.


Begriffsdefinitionen

Energiemanagement umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei geforderter Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen.“ – so lautet die Definition nach dem Leitfaden „Energiemanagement-Systeme in der Praxis“, der vom Umweltbundesamt UBA und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB veröffentlicht wurde.

Unter dem Oberbegriff Energiemanagement-System tummeln sich unterschiedliche Methoden die sich in ihrem jeweiligen Geltungsbereich zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder zur Erstattung von Energiesteuern und -abgaben, ihrer Zielgruppe d. h. der Unternehmensart und -größe sowie ihrer Komplexität teilweise erheblich unterscheiden. 

Allen Methoden gemeinsam ist in der Regel eine Energieanalyse in drei Stufen:

  • Bewertung von Energieeinsatz und Energieverbrauch
  • Erfassung der Energieverbraucher (Anlagen und Geräte)
  • Aufzeigen und bewerten von Energiesparpotenzialen

Ein sogenanntes Energiedatenmanagementsystem (EDMS) erleichtert die Ablesung, Auswertung und grafische Darstellung der Messergebnisse und ist ein hilfreiches Werkzeug zur Erstellung der Dokumentation z. B. für das alljährliche Überwachungsaudit eines nach DIN 50001 zertifizierten Energiemanagementsystems. „Energiemanagement ohne Energiedatenmanagement ist wie Autofahren ohne Tacho und Tankuhr“


Wozu brauche ich ein Energiemanagement-System?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Energiemanagement für Ihr Unternehmen interessant sein kann:

  • Erfüllung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes EnEfG (seit 18.11.2023) für Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh
  • Transparenz hinsichtlich Aufteilung des Energieverbrauchs (Wo sind die Hauptverbraucher, welchen Anteil hat welcher Prozess, wie verändern sich Verbrauchswerte im Lauf der Jahre, Erstellen von Benchmarks, Bilden von Energiekennzahlen …)
  • Systematische Erfassung und Umsetzung von Energieeinsparpotenzialen
  • Erstattung bzw. Teilerstattung
  • der KWKG- und Offshore-Netz-Umlagen im Strompreis über die „besondere Ausgleichsregel“ nach dem Energiefinanzierungsgesetz EnFG für „stromkostenintensive Unternehmen“ die nach § 30 EnFG einer der in Anlage 2 EnFG aufgeführten Branchen angehören.
  • der CO2-Abgabe in Brenn- und Kraftstoffen nach dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen und bestimmten Sektoren angehören.

Was ist das richtige Energiemanagement-System für mein Unternehmen?

Energieaudit

Alle Nicht-KMU, d. h. Nicht-Kleine und Mittlere Unternehmen bzw. Großunternehmen sind seit 2015 nach Artikel 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) und der deutschen Umsetzung im EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Nach dem Energieeffizienzgesetzes EnEfG (seit 18.11.2023) ist das Energieaudit jedoch nur noch für Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 7,5 GWh ausreichend.

Zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001

  • Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh (Gigawattstunden) ist gemäß Energieeffizienzgesetz EnEfG die Einführung bis 18. Juli 2025 (bzw. 20 Monate nach Erreichen des Verbrauchskriteriums) verpflichtend. Alternativ dazu kann auch ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt werden.
  • Für Unternehmen, die die „besondere Ausgleichsregel“ in Anspruch nehmen wollen und einen Stromverbrauch über 5 GWh haben, ist gemäß Energiefinanzierungsgesetz EnFG ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS erforderlich.

Mit der DIN EN ISO 50001 wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz und letztendlich auch der Senkung der Energiekosten etabliert. Die bereits erwähnte dreiteilige Energieanalyse oder „energetische Bewertung“ ist dabei auch ein wesentlicher Schwerpunkt der 50001. Weitere Bausteine sind organisatorische Regelungen und Maßnahmen, die in den Unternehmensprozess integriert werden wie beispielsweise die Energiepolitik, die Schulung von Mitarbeitern, Organisationsstruktur, Dokumentation und die Kommunikation des Managementsystems.

Nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem

Für Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 5 Gigawattstunden Strom verbraucht haben und die „besondere Ausgleichsregel“ in Anspruch nehmen wollen, ist ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021 (mindestens entsprechend der Umsetzungsstufe 3) oder die Mitgliedschaft in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk ausreichend.

Messinfrastruktur

Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten Messinfrastruktur sind sinnvoll zur Kennzahlenbildung, zur energetischen Bewertung allgemein aber auch zum Nachweis und Monitoring von Energieeffizienzmaßnahmen.

Ein ein hilfreiches Werkzeug ist das sogenannte Energiedatenmanagementsystem (EDMS). Dies erleichtert Ablesung, Auswertung und grafische Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse.

Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Messkonzept mit passender EDMS-Software:

  • Schaffen Sie Verbrauchs- und Kostentransparenz bei Ihren Energieträgern,
  • weisen Sie die Wirksamkeit von Effizienzmaßnahmen nach und
  • sind Sie auch für zukünftige Anforderung wie den Nachweis der Steigerung der energiebezogenen Leistung gewappnet.

Wie unterstützen wir Sie?

Lassen Sie uns prüfen, ob ein Energiemanagementsystem für Ihr Unternehmen rechtlich erforderlich ist.

Wenn ja, dann lassen Sie uns gemeinsam unter Einbezug Ihrer Zielesetzungen die richtige Variante und Vorgehensweise finden!

Die eta Energieberatung unterstützt das Energieteam Ihres Unternehmens von der Energieanalyse über die Ausarbeitung von Effizienzprojekten bis zur Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.

Die eta Energieberatung unterstützt Sie auch beim Aufbau Ihrer Zählerinfrastruktur und bei der Auswahl der geeigneten Energiedatenmanagement-Software. Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Messkonzept mit passender EDMS-Software


Weitere Informationen

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Sie haben vor eine Energieberatung in Ihrer Firma durchführen zu lassen. Dann sollten Sie sich unbedingt mit den Fragen auseinandersetzen, die wir in unserem Ratgeber für Sie beantwortet haben.


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Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Energie-Management-Systems

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen.

 

Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

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