Energieaudits nach EDL-G - jetzt für 2019 planen!

Ist Ihr Wiederholungsaudit auch Ende 2019 fällig? Es wird erfahrungsgemäß immer schwieriger einen geeigneten Dienstleister zu finden, je näher der Stichtag rückt. Falls in Ihrer Firma neue Standorte hinzugekommen sind, oder Standorterweiterungen bzw. -umstrukturierungen erfolgt sind, ist ebenfalls ein frühzeitiger Beginn der Vorarbeiten zu empfehlen.

Was versteht man unter einem Energieaudit?

Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet ab März 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Warum jetzt schon das Energieaudit 2019 planen?

Wenn Sie planmäßig bis zum 5. Dezember 2015 Ihr erstes Energieaudits nach EDL-G erstellt haben, wäre Ihr Wiederholungsaudit 2019 fällig. Erfahrungen aus dem Jahr 2015 zeigen, dass es für die betroffenen Unternehmen umso schwieriger wird einen geeigneten Dienstleister zu finden, je näher der Stichtag rückt.

Außerdem wäre es sehr vorteilhaft, schon jetzt ein Konzept für die Erfassung der benötigten Daten zu erstellen. Die benötigten Verbrauchswerte lassen sich momentan für das Bilanzjahr 2018/2019 problemlos erfassen.
Fängt man erst kurz vor der Auditerstellung mit der Überprüfung der Datenlage an, lassen sich fehlende Daten nur über aufwändige Abschätzungen und Hochrechnungen ermitteln.

Falls in Ihrer Firma neue Standorte hinzugekommen sind, oder Standorterweiterungen bzw. -umstrukturierungen erfolgt sind, ist ebenfalls ein frühzeitiger Beginn der Vorarbeiten zu empfehlen.

Ist mein Unternehmen überhaupt betroffen?

Es gibt immer noch Betriebe, die sich nicht sicher sind, ob Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen müssen.
Und das, obwohl die Nichterfüllung des Energieaudits nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft werden kann.

Ihr Zusatznutzen?

Energiekonzepte der eta Energieberatung beinhalten neben Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz u. a. auch die Nutzung von erneuerbaren Energien, den Einsatz von Techniken zur Kraft-Wärme-Kopplung oder die Abwärmenutzung.

Damit kommen Sie nicht nur Ihrer Verpflichtung zum Energieaudit nach, sondern reduzieren auch die Energiekosten Ihres Unternehmens.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen, ob ein Energieaudit für Ihr Unternehmen erforderlich ist und ob ggf. ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eine sinnvolle Alternative für Sie darstellt (insbesonders vor dem Hintergrund der Reduzierung von Energienebenkosten).

Falls es für Ihr Unternehmen eine Auditverpflichtung gibt, und Sie noch kein Energieaudit erstellt haben, können wir diese Arbeiten gerne für Sie übernehmen.

Auch wenn Sie bereits ein Energieaudit durchgeführt haben, unterstützen wir Sie beim Wiederholungsaudit bzw. bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung von Energieaudits

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen sowie der Durchführung von Energieaudits. Darüber hinaus begleiten wir, im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern, die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und Konzepte.

 

Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Bernhard Negele

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