Flexibilisierungsprämie – Zusatzerlöse bei Biogasanlagen

Eine flexibilisierte Biogasanlage kommt mit dem Wechsel von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung in den Genuss rechtlich abgesicherter Zusatzerlöse. Diese sogenannte Flexibilitätsprämie wird über die Förderdauer von 10 Jahren gezahlt und deckt damit in etwa die erforderlichen Zusatzinvestitionen ab.

Flexibilisierung von Biogasanlagen – Was bedeutet das?

Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix ist stetig am Steigen. Wind- und Solarenergie sind dabei zwei Energiequellen, welche für hohe Fluktuationen in der Stromerzeugung sorgen und deren Einspeiseverhalten naturgemäß nur bis zu einem gewissen Grad gesteuert werden kann. Biogasanlagen hingegen können, zumindest in einem gewissen Rahmen, wie Erdgas-Blockheizkraftwerke (BHKWs), flexibel und bedarfsabhängig geregelt werden. Aus diesem Grund wird seit dem EEG 2012 die Flexibilisierung von Biogasanlagen gefördert. Flexibilisierung bedeutet hierbei, die Stromerzeugung, also die BHKW-Erzeugungsleistung einer Biogasanlage größer zu dimensionieren, als es die elektrische Bemessungsleistung, d. h. die im Jahresdurchschnitt erzeugte elektrische Leistung erfordert. Somit kann zu Zeiten höherer Strompreise mehr produziert und zum Ausgleich dafür zu anderen Zeiten die Anlage in Teillast gefahren oder vollständig abgeschaltet werden. Neben einer Erhöhung der Anlagenleistung sind dazu entsprechende Speicherkapazitäten für das Biogas aber auch die erzeugte Wärme erforderlich.

Was haben Sie als Anlagenbetreiber davon?

Eine flexibilisierte Biogasanlage kommt seit dem EEG 2012 mit dem Wechsel von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung in den Genuss rechtlich abgesicherter Zusatzerlöse. Diese sog. Flexibilitätsprämie wird über die Förderdauer von 10 Jahren gezahlt und deckt damit in etwa die erforderlichen Zusatzinvestitionen bei der erweiterte Anlagentechnik ab. Die Flexibilitätsprämie wird unter der Prämisse ausgezahlt, dass die zusätzlich installierte Leistung nicht durchgängig abgerufen wird. Sowohl Bestands- wie auch Neuanlagen erhalten eine Förderung, wobei die Prämie für Bestandsanlagen mit 130 € pro kW zusätzlich installierter Leistung deutlich höher liegt als bei Neuanlagen mit 40 €/kW. Weitere Einnahmen können über die gezielte Stromvermarktung erschlossen werden. Diese zusätzlichen Vermarktungserlöse sind vor allem von den tatsächlichen technischen Möglichkeiten zur flexiblen Betriebsweise der Anlage (Leistung, Leistungsänderungsgeschwindigkeit, Speicherfähigkeit von Biogas und Wärme) abhängig. Durch eine flexiblere Energieerzeugung ergeben sich zudem unter Umständen auch Vorteile im Hinblick auf den Anlagenbetrieb bzw. vor allem auf die bedarfsorientierte Wärmeerzeugung, da ein größeres Leistungsband zur Verfügung steht.

Was können wir hier für Sie tun?

Die Experten der eta Energieberatung unterstützen Sie beim Einstieg in die Flexibilisierung.

  • Wir zeigen auf, welche Erlöse mit einer Bestandsanlage durch die Flexibilisierung nach EEG 2017 erzielbar sind und welche Möglichkeiten bestehen, die Bezugsdauer der EEG-Vergütung zu verlängern. Dabei berücksichtigen wir die Voraussetzungen und Konsequenzen der sich regelmäßig wandelnden Förderkulisse.
  • Wir prüfen die technischen Möglichkeiten und Grenzen Ihrer Biogasanlage im Bestand und definieren gemeinsam mit Ihnen als Betreiber machbare Erweiterungsoptionen.
  • Je nach Erfordernis wird der Zubau von Anlagenkomponenten geplant und deren Investitionen in unserer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt.
  • Wir kümmern uns um die notwendigen Gutachten (Umweltgutachter), Zertifizierungen (Anlagenzertifikat für Einspeiseleistungen über 1.000 kVA), Bescheinigungen (Einheitenzertifikat) und Genehmigungen (Bau-/BImSchV-Genehmigung).
  • Wir verhandeln für Sie mit geeigneten Dienstleistern und bewerten deren Potenzialanalyse und Erlösprognose für die Vermarktung auf dem Strommarkt. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Vertragsgestaltung mit dem Vermarkter. Mögliche Produkte sind die Bereitstellung von Regelleistung, die Teilnahme am Spotmarkt mit „day-ahead“/Fahrplanbetrieb oder „intraday“-Handel bzw. die Integration der Biogasanlage in das virtuelle Kraftwerk eines Dienstleisters.

Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Konzepte

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Haben Sie eine Biogasanlage und wollen auch in die Direktvermarktung einsteigen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich und erstellen Ihnen ein Konzept.


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