eta-Newsletter II/2018

Es ist wieder soweit. Im neuen eta-Newsletter II/2018 haben wir spannende Themen aus der Energiewirtschaft für Sie aufbereitet.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter interessante Ansätze für die technisch/wirtschaftliche Optimierung Ihrer Energiebereitstellung aufzeigen kann.

Viel Spaß beim Lesen


CO2-neutrale Produktion bei MAN – langjährige Partnerschaft zahlt sich aus

Die eta Energieberatung unterstützt MAN Truck & Bus auf dem Weg zur CO2-Neutralität.

Bereits in den Jahren 2008 bis 2010 konnte die eta Energieberatung für die MAN Truck & Bus AG, damals noch MAN Nutzfahrzeuge AG, die Produktionsstandorte in Deutschland, Polen, Österreich und der Türkei analysieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigen.

Die Energieteams an den MAN-Standorten erzielten nicht zuletzt auf Basis des damals erarbeiteten Maßnahmenkatalogs in den vergangenen Jahren erhebliche Erfolge bei der Reduzierung von Energieverbrauch, Energiekosten und den energiebedingten Emissionen.

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EEG-Umlage bei Strom-Eigenversorgung aus KWK-Anlagen

Der in hocheffizienten KWK-Anlagen (mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2018) erzeugte und im Wege der Eigenversorgung genutzte Strom wird seit Januar 2018 mit der vollen EEG-Umlage belastet.

Die EU-Kommission hatte die Privilegierung von § 61b Nr. 2 EEG 2017 nicht weiter genehmigt. Im Mai 2018 wurde eine Einigung mit der EU erzielt, die nun in Gesetzesform gegossen werden muss.

Unternehmen mit einer solchen KWK-Anlage werden aber noch einige Monate auf die Neuregelung warten müssen, zu dessen Gestaltung es bereits erste Aussagen gibt. Das geplante 100-Tage-Gesetz kommt erst nach der Sommerpause.

Schon jetzt ist klar, dass die Wirtschaftlichkeit so mancher Anlage spürbar einknicken wird.

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Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Im Zuge der Elektromobilität sollen in Deutschland bis 2020 bis zu eine Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein. Um dies zu realisieren, muss die Ladeinfrastruktur stark ausgebaut werden.

Zurzeit kommen verstärkt Kunden auf uns zu, die folgende Fragestellungen haben:

  • An einen bestehenden Netzanschluss sollen künftig Ladestationen angeschlossen werden
    Wir messen diesen und legen die Anlage so aus, dass die vorhandene Leistung optimal genutzt wird.
  • Ein neuer Netzanschluss für Ladestationen ist geplant, es ist aber nicht klar, wie groß dieser dimensioniert werden muss.
    Wir beraten Sie hinsichtlich der optimalen Anzahl an Ladestationen und der daraus resultierenden benötigten Leistung.
  • Es muss ein geeignetes Abrechnungskonzept mit den Nutzern der Ladestationen gefunden werden
    Egal ob Sie nach Ladezeit, geladener Strommenge oder gar nicht abrechnen wollen, wir klären Sie über Probleme und wichtige Punkte auf und erstellen Ihnen ein entsprechendes Konzept.

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Warum Sie jetzt schon das Energieaudit 2019 planen sollten?

Wenn Sie planmäßig bis zum 5. Dezember 2015 Ihr erstes Energieaudits nach EDL-G erstellt haben, wäre Ihr Wiederholungsaudit nächstes Jahr, also 2019 fällig.
Erfahrungen aus dem Jahr 2015 zeigen, dass es für die betroffenen Unternehmen umso schwieriger wird einen geeigneten Dienstleister zu finden, je näher der Stichtag rückt.

Außerdem wäre es sehr vorteilhaft, schon jetzt ein Konzept für die Erfassung der benötigten Daten zu erstellen. Die benötigten Verbrauchswerte lassen sich momentan für das Bilanzjahr 2018/2019 problemlos erfassen. Fängt man erst kurz vor der Auditerstellung mit der Überprüfung der Datenlage an, lassen sich fehlende Daten nur über aufwändige Abschätzungen und Hochrechnungen ermitteln.

Falls in Ihrer Firma neue Standorte hinzugekommen sind, oder Standorterweiterungen bzw. -umstrukturierungen erfolgt sind, ist ebenfalls ein frühzeitiger Beginn der Vorarbeiten zu empfehlen.

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Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Solaranlagen 2018

Am 17. Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Solaranlagen in diesem Jahr erteilt.

Die deutliche Überzeichnung und Zuschlagswerte unter 5 Cent zeugen erneut von einer hohen Wettbewerbsintensität bei großen Solaranlagen.

28 Gebote mit einem Gebotsumfang von 183 MW erhielten einen Zuschlag. Der höchste Zuschlagswert betrug 4,96 ct/kWh. Leicht angestiegen ist der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert von 4,33 ct/kWh in der Vorrunde auf 4,59 ct/kWh.

Siehe auch Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.


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Ernst Hellriegel

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