eta-Newsletter I/2019

Es ist wieder soweit. Im neuen eta-Newsletter I/2019 haben wir spannende Themen aus der Energiewirtschaft für Sie aufbereitet.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter interessante Ansätze für die technisch/wirtschaftliche Optimierung Ihrer Energiebereitstellung aufzeigen kann.

Viel Spaß beim Lesen

Netzentgelte sind beeinflussbar


Energieaudits nach der DIN 16247

Für viele Unternehmen wird in 2019 die Re-Auditierung nach DIN EN 16247 (Energieaudit) fällig. 

Betroffen sind Unternehmen, die nicht als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) gelten und kein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) haben. 

Da die Auditierung vier Jahre lang gültig ist und in der Regel 2015 eingeführt wurde, steht das Thema nun wieder auf der Agenda.

Dabei gibt es für den erneuten Stempel einen spätesten Zeitpunkt, nämlich 4 Jahre nach dem ersten Stempel. Wenn man die Re-Auditierung vorher durchführt, „verfällt“ sozusagen die Restlaufzeit der ersten Geltungsdauer. Trotzdem ist es sinnvoll, mit den Vorbereitungen frühzeitig zu beginnen, um ggf. noch Messungen o. ä. durchführen zu können.


Kümmern Sie sich am besten gleich um Ihren kompetenten Partner für das Energieaudit!
Sprechen Sie uns auch an, falls Ihnen noch unklar ist, ob Sie auditpflichtig sind bzw. wie Sie Ihrer Auditpflicht am besten nachkommen.


Netzentgelte sind beeinflussbar!

Von vielen werden die Netzentgelte als unverrückbarer Kostenfaktor wahrgenommen. Gerade hier liegen jedoch oft unterschätzte Einsparpotenziale. Aufgrund von Ausnahmetatbeständen sind Einsparungen von bis zu 80 % gegenüber den veröffentlichen Netzentgelten möglich. 


Im Monitoringbericht 2017 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts werden die Unterschiede bei den Netzgebühren anhand von verschiedenen Abnahmefällen verdeutlicht. Um die Unterschiede bei den Netznebenkosten für das deutsche Stromnetz für einen typischen Industriekunden zu verdeutlichen, wurde in den nachfolgenden Tabellen der Abnahmefall 24 GWh pro Jahr ausgewählt.


Für den Abnahmefall 24 GWh pro Jahr ergibt sich demnach eine Bandbreite der Netzentgelte von 1,37 bis 3,10 ct/kWh! Dies entspricht einem Unterschied von über 400.000 Euro für den Abnahmefall mit einem Jahresverbrauch von 24 GWh.

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Neue gutachterliche Dienstleistung der eta Energieberatung

Unser Mitarbeiter Herr Negele ist neben der Ermittlung des Primärenergiefaktors nach AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 Fernwärme nun auch zur „Bestimmung spezifischer CO2-Emissionsfaktoren“ nach AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 6 berechtigt. 

Die CO2-Emissionsfaktoren können sowohl für die Fernwärme, als auch für den in KWK-Anlagen erzeugten Strom ermittelt werden.


Diese gutachterliche Dienstleistung wird mit der für 2019 erwarteten Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetz GEG benötigt, da darin Regelungen zur Berechnung der CO2-Emissionen festgelegt werden, die zukünftig zusätzlich in Energieausweisen anzugeben sind. Im GEG sollen Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden.

Die Fernwärmeanbieter müssen dann zukünftig den Primärenergiefaktor und die CO2-Emissionsfaktoren Ihrer Fernwärme angeben.


Neuerungen beim Energiemanagement-System

Im August 2018 wurde die englische Version der Energiemanagementnorm ISO 50001 veröffentlicht. Seit Ende November 2018 ist die deutsche Version zum Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001:2018 verfügbar. 


Energiemanager und Energiemanagementteams von Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagement-System (EnMS) betreiben, das jährlich durch ein Überprüfungs- oder Überwachungsaudit  testiert werden muss, sehen sich mit neuen Anforderungen konfrontiert.
Die Methodik zur Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung muss mit der neuen Norm auf den Prüfstand gestellt und präzisiert werden um den Anforderungen an die Verbesserung der energiebezogenen Leistung gerecht werden zu können.

Wir unterstützen Sie dabei, ein Energiemanagement-System neu aufzubauen und zur erfolgreichen Erstzertifizierung zu führen oder auch ein bestehendes Managementsystem für die neuen Anforderungen fit zu machen.
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eta-eigener Berater für Elektromobilität (HWK)

Im Dezember hat Herr Nowak von der eta Energieberatung die Prüfung zum Berater für Elektromobilität (HWK) bestanden. Damit kann die eta Energieberatung Sie nun auch umfassend zum Thema E-Mobilität beraten und hat die Berechtigung für Sie Fördermittel zu beantragen.

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Ernst Hellriegel

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