Energiekosten reduzieren - Handlungsoptionen für Großverbraucher

Die sogenannten Energienebenkosten machen mittlerweile den Großteil einer Strom- oder Gasrechnung aus. Und es ist davon auszugehen, dass der Anteil weiter steigt. Permanente Gesetzesänderungen sowie zahlreiche Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten sind dabei die Herausforderung für die Unternehmen. Ob der finanziellen Bedeutung der Energienebenkosten, insbesondere in der stromintensiven Industrie, gehört die Beschäftigung mit diesem Thema mittlerweile zum Alltag.

Der 1. Schritt: Möglichkeiten überprüfen

Sie wollen Ihre Energiekosten reduzieren? Der erste Schritt dabei ist das Wissen über die in Frage kommenden Ausnahme und Befreiungsmöglichkeiten und das Prozedere der Antragsstellung. Dabei gilt: Nicht nur den richtigen Antrag zu stellen, sondern auch den richtigen Antrag richtig stellen. Die notwendigen Informationen und Kompetenzen dazu sind allerdings häufig auf verschiedene Abteilungen wie Produktion, Technik, Einkauf, Recht und Controlling verteilt und müssen zusammengeführt werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die verschiedenen Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten sich ggf. gegenseitig beeinflussen. Nur die Gesamtschau stellt sicher, dass insgesamt nicht zu viel an Energienebenkosten gezahlt wird.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Ausnahmetatbeständen schaffen

Nachdem der Status Quo korrekt abgebildet ist, ist nun in einem zweiten Schritt zu untersuchen, was zu tun ist, um bisher noch nicht anwendbare Gesetze oder Verordnungen anwendbar zu machen. Ein Beispiel: Die Struktur des Stromverbrauch eines Unternehmens liegt bei 6.500 Benutzungsstunden (Jahresarbeit / Jahresleistungsmaximum). Damit ist klar, dass die intensive Netznutzung gem. § 19 StromNEV nicht in Frage kommt, da dafür mindestens 7.000 Stunden notwendig wären. Die Herausforderung ist nun, Maßnahmen abzuleiten, durch die 7.000 Stunden erreicht werden könnten. Hierbei ist erst einmal zu beziffern, wie groß das Einsparpotential ist. Denn nur dann kann die Vorteilhaftigkeit möglicher Maßnahmen überhaupt sinnvoll bewertet werden. Es gilt nun, das Unternehmen als Ganzes zu betrachten: Können Lasten gesenkt werden? Ist es möglich, Prozesse von Gas auf Strom umzustellen oder Produktion zu verlagern, um den Verbrauch (kWh) zu erhöhen? Gibt es Stromspeicher, die zur Vergleichmäßigung des Stromverbrauchs genutzt werden können? Welche Maßnahmen lassen sich kombinieren? Unter einer klaren Zielvorgabe ergibt sich ein intelligentes Lastmanagement.

Komplexes Zusammenspiel der verschiedenen Regelungen beachten

Ein Lastmanagement ohne Einbeziehung des regulatorischen Rahmens würde dabei allerdings zu kurz greifen. Dies zeigt sich an einer anderen Ausnahmeregelung: So erscheint das Erreichen der atypischen Netznutzung gem. § 19 StromNEV vielleicht gar nicht mehr so unrealistisch, wenn man sich klar macht, dass nur noch das Jahresleistungsmaximum innerhalb des jeweiligen Hochlastzeitfensters abrechnungsrelevant ist. Den Rest des Jahres können mögliche Lastbegrenzer ausgeschaltet bleiben. Eine andere, sicherlich nicht ganz kritikfreie Überlegung bei der atypischen Netznutzung wäre, durch eine gezielte Gleichzeitigkeit der Lasten außerhalb der Hochlastzeitfenster die Vorgabe der Erheblichkeitsschwelle (Mindestdifferenz zwischen Leistungsmaximum außerhalb und innerhalb des Hochlastzeitfensters) zu erfüllen.

Einsparpotenziale sind vielfach nicht ausgeschöpft

Die eigentliche Herausforderung bei der Senkung der Energienebenkosten liegt nicht bei der Antragstellung, sondern vielmehr in der Entwicklung eines Maßnahmenbündels zur Erreichung der bisher noch nicht genutzten Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten. Dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Kompetenzen aus Technik, Recht und Energiewirtschaft notwendig. Und die nächsten Änderungen der bestehenden Regelungen werden auch schon wieder diskutiert.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihrer Energie-Nebenkosten

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihre Energienebenkosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Konzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

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Stefan Heinl

Ausgewählte Projekte

Für diese Industriebetriebe konnten wir die Energiekosten deutlich reduzieren und so erhebliche Einsparungen erzielen. Dies war entweder durch Steuerbefreiungen, Rückerstattungen oder einen günstigen Energieeinkauf möglich. Oftmals auch durch ein Bündel aus verschiedenen Maßnahmen.

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