EEG-Umlageprivilegierung für hocheffiziente KWK-Anlagen

Mit dem „100-Tage-Gesetz“ soll insbesondere die Neuregelungen der EEG-Umlageprivilegierung für hocheffiziente KWK-Anlagen umgesetzt werden, die erstmals seit dem 1. August 2014 Strom zur Eigenversorgung produzieren. Seit Januar 2018 sind sie mit der vollen EEG-Umlage belastet, nachdem die EU-Kommission Privilegierung des § 61b Nr. 2 EEG 2017 nicht weiter genehmigt hatte.

Wirtschaftlichkeit vieler KWK-Anlagen gefährdet

Betreiber von KWK-Anlagen (BHKW, Mikrogasturbinen, Biomasse-Heizkraftwerken etc.)  zahlen seit Jahresbeginn auf den selbsterzeugten Strom-Eigenverbrauch 100 % der EEG-Umlage, anstatt wie bislang nur 40 %.
Die Mehrbelastung von gut 4 ct/kWh (netto) lässt die Wirtschaftlichkeit so mancher Anlage seit Jahresbeginn 2018 spürbar einknicken.

Neuregelung entschärft Situation für Bestandsanlagen

Die Einigung mit der EU-Kommission, die rückwirkend ab dem 01.01.2018 gelten soll, hilft vielen Anlagen in die Wirtschaftlichkeit zurückzukehren. In der Mehrzahl der Fälle wird die bisherige Regelung (40 % EEG-Umlage) fortgeführt. Die bisher überzahlten Beträge werden den Anlagenbetreibern erstattet. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird es noch eine Weile bis zur Rückzahlung dauern.

So sieht die geplante Regelung im Detail aus

Betroffen sind Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014.
Die folgenden Prozentangaben beziehen sich auf die Höhe der jeweils aktuellen EEG-Umlage auf den selbsterzeugten Strom-Eigenverbrauch.

Anlagen <1 MW und >10 MW:

  • jeder Betreiber: 40 %

Anlagen ≥ 1 MW und ≤ 10 MW:

  • der Betreiber ist ein "stromintensives Unternehmen": 40 %
  • andere Betreiber
  • Inbetriebnahme ab 01.01.2018
  • bis 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr: 40 %
  • 3.500 bis 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr: 40 % bis < 100 %
  • > 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr: 100 %
  • Inbetriebnahme vom 01.08.2014 bis 31.12.2017
  • grundsätzlich wie bei Inbetriebnahmen ab 01.01.2018
  • Es soll aber eine abgestufte Übergangsregelung geschaffen werden, nach der die vorgenannten Umlagepflichten in vollem Umfang erst ab 2019 bzw. 2020 greifen sollen.

Was bedeutet das für Ihre Anlage oder Ihre Anlagenplanung?

Die EEG-Umlage auf den selbsterzeugten Eigenverbrauch ist ein wichtiger Aspekt.
Sie hat wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer KWK-Anlage.

Sie müssen entscheiden, ob sich auf Basis der geänderten aktuellen Gesetzeslage der Betrieb Ihrer Anlage weiterhin bzw. wieder für Sie rechnet.

Gegebenenfalls besteht Anpassungsbedarf und Sie müssen Ihr Konzept nachjustieren oder müssen es grundlegend ergänzen.

Mehr als 2.200 Unternehmen beantragen teilweise Befreiung

Die Strommenge für die verminderte EEG-Umlage könnte im Jahr 2018 einen neuen Rekordwert erreichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen hervor.

Bis Ende Juni hatten die Unternehmen Zeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage für das Folgejahr zu beantragen. Dieses Jahr stellten 2.209 Unternehmen, für eine Strommenge von 119 Terawattstunden einen solchen Antrag. Die Strommenge wuchs im Vergleich zum Vorjahr (Strommenge 107,4 Terawattstunden) deutlich an.

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