Energieaudits nach EDL-G – jetzt für 2019 planen! Was versteht man unter einem Energieaudit? Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet ab März 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Warum jetzt schon das Energieaudit 2019 planen?…

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Folgende spannende Themen aus der Energiewirtschaft haben wir für Sie aufbereitet:
• CO2-neutrale Produktion bei MAN
• EEG-Umlage bei Strom-Eigenversorgung
• Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
• Jetzt das Energieaudit 2019 planen
• Zweite Ausschreibung für Solaranlagen

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