Das EEG (2004) sieht für
Biomasseanlagen eine zusätzliche Vergütung (NawaRo-Bonus) für den eingespeisten
Strom vor. Der Begriff NawaRo begründet sich auf
einer laut EEG einzuhaltenden Bedingungen für die Zahlung der Zusatzvergütung.
Vereinfachend dargestellt darf der Strom nur aus nachwachsenden Rohstoffen oder
aus Gülle/Schlempe oder beiden Stoffgruppen gewonnen werden.
Ein entscheidender Aspekt für die
Wirtschaftlichkeit von Biomasse-Heizkraftwerken ist die erhöhte Vergütung des
eingespeisten Stroms auf Basis des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Wir
beraten Sie hier gerne und erläutern Ihnen die z. T. komplexen rechtlichen
Grundlagen.
Mit unsrem EEG-Rechner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Vergütung für Strom aus Biomasse zu
berechnen. |