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KWK Gesetz


Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden.

Ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), welche Betreiber von KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch in Deutschland umgelegt.

Gerade bei der Neukonzeption von KWK-Anlagen prüfen wir, welche Möglichkeiten sich aus dem KWK Gesetz für Sie ergeben.

Im Downloadbereich finden sie weitere Informationen zum KWK Gesetz. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich.

Unsere Dienstleistungen finden Sie hier.



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