Mit dem Gesetz für die Erhaltung,
die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der
Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden.
Ähnlich dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), welche
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch in
Deutschland umgelegt.
Gerade bei der Neukonzeption von
KWK-Anlagen prüfen wir, welche Möglichkeiten sich aus dem KWK Gesetz für Sie
ergeben.
Im Downloadbereich finden sie weitere Informationen zum KWK Gesetz. Gerne beraten wir Sie
natürlich auch persönlich.
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