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Umweltbundesamt - CO2-Minderungspotenzial eines Zellstoffwerks
Die Bundesbehörden haben die Vorgabe überproportionale CO2-Minderungsziele zu realisieren. Das Umweltbundesamt plant, diese Vorgaben durch Einkauf von grünem Strom zu erfüllen. Ein Ökostromanbieter hat hierfür die Belieferung aus einem neuen Zellstoffwerk vorgesehen.

In einem Gutachten wurde geprüft, wie hoch das tatsächliche Minderungspotenzial ist. Hierzu wurde ein Baseline-Prozess dem Projekt gegenübergestellt und die resultierende Minderung berechnet. Dabei stand außer Zweifel, dass die eingesetzten regenerativen Energieträger mit null CO2-Emissionen zu bewerten sind. Es war aber die Frage, ob durch die Stromauskopplung in nachgelagerten Prozessen verstärkt fossile Energieträger eingesetzt werden müssen (sogenannte Leakages), die zusätzliche Emissionen erzeugen, die andernfalls nicht entstanden wären. Dies könnte bei der Zellstoffproduktion bei der Starkgasverbrennung und der Decarbonisierung der Fall sein.


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