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| KWK-Retrofit |
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KWK-Anlagen erhalten für ihren KWK-Strom einen Zuschlag nach dem KWK-Gesetz-2009. Dessen Zahlung ist zeitlich begrenzt, so dass ältere KWK-Anlagen mittlerweile entweder keinen Zuschlag mehr bekommen oder dieser in absehbarer Zeit ausläuft. Dieser Umstand beeinflusst die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlage ganz erheblich. Anlagenbetreiber müssen in dieser Situation die Weichen für die Zukunft neu stellen.
Die Vergütungssituation nach dem KWK-Gesetz-2009 hat sich gegenüber der Vorgängerregelung zudem verbessert.
Das KWKMod-Gesetz eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, bestehende Anlagen zu modernisieren, um als "Hocheffiziente modernisierte Bestandsanlage" für weitere maximal 6 oder 4 Jahre bzw. 30.000 Vollbenutzungsstunden den o. g. KWK-Zuschlag neben den weiteren Vergütungselementen zu erhalten.
Wir stellen im Rahmen der Untersuchung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen die Wirtschaftlichkeit Ihrer bestehenden BHKW-Anlage erhöht werden kann.
Als erfahrener und neutraler Energiedienstleister werden wir für Sie in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht:
- Analyse des Ist-Zustands
- Auswertung und detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Maßnahmenkatalog
- Endbericht und Präsentation
Als unabhängiger Berater nehmen wir selbstverständlich keine Provisionen. Unsere Kompetenz und langjährige Kenntnis des Energiemarktes setzen wir gewinnbringend für Sie ein.
Zusätzliche Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie im Produktblatt ["KWK-Retrofit"] als PDF-Datei. |
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